Registrierungspflicht elektronischer Kassensysteme ab dem 01.07.2025
Was ist neu?
Ab dem 01. Juli 2025 müssen Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme verbindlich bei der Finanzverwaltung registrieren. Diese Pflicht betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und beruht auf § 146a AO sowie der Kassenmeldeverordnung (KassenMV).
Ziel ist die Verschärfung der Kassentransparenz: Manipulationen sollen verhindert, die Nachvollziehbarkeit von Bargeschäften verbessert und der Prüfungsstandard vereinheitlicht werden.
Welche Systeme sind betroffen?
Meldepflichtig sind alle elektronischen Systeme zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, wie:
- klassische elektronische Registrierkassen
- PC-basierte Kassensysteme mit Softwarelösungen
- mobile Kassensysteme wie Tablets mit POS-App
- ggf. Waagen mit integrierter Kassenfunktion
Bitte beachten Sie, dass sich bereits im Einsatz befindliche Systeme mit TSE auch bis zum 31.07.2025 gemeldet werden müssen.
Wie und wo muss gemeldet werden?
Die Meldung kann über verschiedene Wege erfolgen:
- direkt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder
- direkt über alternative Anbieterportale wie z. B. MeinFiskal oder
- direkt durch die Kassensoftware bzw. über den Kassenhändler oder
- über ausgewählte Steuerberater.
Wir bieten diesen Dienst für Sie an!
Die Kassenerstmeldung kostet 50 EUR netto, Änderungsmitteilungen oder Abmeldungen 35 EUR netto.
Folgende Daten müssen gemeldet werden -> Übersicht als PDF Datei
Einen Termin vereinbaren Sie hier: