Kassenmeldung

Registrierungspflicht elektronischer Kassensysteme ab dem 01.07.2025

Was ist neu?

Ab dem 01. Juli 2025 müssen Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme verbindlich bei der Finanzverwaltung registrieren. Diese Pflicht betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und beruht auf § 146a AO sowie der Kassenmeldeverordnung (KassenMV).

Ziel ist die Verschärfung der Kassentransparenz: Manipulationen sollen verhindert, die Nachvollziehbarkeit von Bargeschäften verbessert und der Prüfungsstandard vereinheitlicht werden.

Welche Systeme sind betroffen?

Meldepflichtig sind alle elektronischen Systeme zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, wie:

  • klassische elektronische Registrierkassen
  • PC-basierte Kassensysteme mit Softwarelösungen
  • mobile Kassensysteme wie Tablets mit POS-App
  • ggf. Waagen mit integrierter Kassenfunktion

Bitte beachten Sie, dass sich bereits im Einsatz befindliche Systeme mit TSE auch bis zum 31.07.2025 gemeldet werden müssen.

Wie und wo muss gemeldet werden?

Die Meldung kann über verschiedene Wege erfolgen:

  • direkt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder
  • direkt über alternative Anbieterportale wie z. B. MeinFiskal oder
  • direkt durch die Kassensoftware bzw. über den Kassenhändler oder
  • über ausgewählte Steuerberater.

Wir bieten diesen Dienst für Sie an!

Die Kassenerstmeldung kostet 50 EUR netto, Änderungsmitteilungen oder Abmeldungen 35 EUR netto.

Folgende Daten müssen gemeldet werden -> Übersicht als PDF Datei

Einen Termin vereinbaren Sie hier:

Warum ist die ordnungsgemäße Kassenmeldung so wichtig – insbesondere bei Betriebsprüfungen?

Die korrekte Kassenmeldung ist ein zentraler Prüfschwerpunkt bei Betriebsprüfungen und der Kassennachschau.

Was passiert bei Fehlern?

Fehlt eine Meldung oder ist das Kassensystem nicht TSE-konform, droht eine Schätzung der Umsätze.

Alle Prozesse im Zusammenhang mit elektronischen Kassensystems müssen schriftlich in einer Verfahrensdokumentation dargelegt werden.

Eine unvollständige oder fehlende Verfahrensdokumentation im Zusammenhang mit fehlender TSE oder Kassenmeldung kann zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern oder sogar Strafverfahren führen.

Unsere Unterstützung für Sie:

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Kassensysteme korrekt zu melden, die Verfahrensdokumentation zu erstellen und sich optimal auf Betriebsprüfungen oder eine plötzliche Kassennachschau vorzubereiten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung Ihrer Kassensysteme auf Meldepflicht
  • Begleitung bei der technischen Kassenmeldung (inkl. Kommunikation mit Kassenhändlern)
  • Erstellung oder Prüfung Ihrer Verfahrensdokumentation
  • Beratung und Vorbereitung auf Betriebsprüfung und Kassennachschau
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter DATEV-konformer Lösungen

Als Digitale Kanzlei mit DATEV-Partnerschaft sind wir mit den technischen und rechtlichen Anforderungen bestens vertraut – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung