Zum Inhalt springen
Regatta-Yacht in bewegter See – Der Zukunft wegen
Steuerberatung · Neubrandenburg

Der Zukunft wegen.
Spezialisiert beraten.
Digital gedacht.

Steuerberatungsgesellschaft Michael Vogel mbH – wir beraten Sie mit fachlicher Tiefe und Branchenwissen, denn Struktur entscheidet über Erfolg.

Themenspezialisierung
Branchenspezialisierung
KapitalgesellschaftenHoldingstrukturen & Stiftungen Mehr Immobilien§ 7b · § 6b EStG Mehr Bauen & PlanenBau, Handwerk & freie Berufe Mehr Gesundheit & PflegeHeilberufe, MVZ & Pflege Mehr
Durchgängig digital · ausgezeichnet

DATEV Digitale Kanzlei 2026.

Belege, Bank, Kasse, Lohn und Ihre private Steuererklärung über einen Zugang – wir arbeiten mit dem vollen Programm, nicht mit dem Prospekt.

DATEV für Ihr Unternehmen
Über uns

Ihr Spezialist für
komplexe Mandate.

Die Steuerberatungsgesellschaft Michael Vogel mbH steht für tiefe fachliche Spezialisierung, persönliche Betreuung und konsequent digitale Arbeitsprozesse. Wir betreuen Mandate, deren steuerliche und betriebswirtschaftliche Situation Branchenkenntnis und strukturelles Denken erfordert.

„Unsere Mandantschaft vertraut uns nicht nur die Steuererklärung an – sondern die unternehmerische Zukunft."

Steuerberater Roman Staks

Fachliche Tiefe statt Breite

Wir spezialisieren uns auf ausgewählte Branchen und Beratungsfelder – und kennen deren steuerliche Besonderheiten in der Tiefe.

Digitale Prozesse von Anfang an

Belege, Buchführung, Lohn, Abschluss – alles digital und automatisiert. Zeitnah. Transparent. Ohne Medienbrüche.

Direkter Ansprechpartner

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie erreichen immer Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Zeitnahe Monatszahlen

BWA und betriebswirtschaftliche Auswertungen, wenn Sie sie brauchen – nicht Monate später.

Strategische Beratung

Struktur-, Investitions- und Nachfolgefragen begleiten wir vorausschauend.

Themenspezialisierung

Unabhängig von Ihrer Branche.
Entscheidend für Struktur und Wachstum.

Ob Bauunternehmen, Praxis oder Pflegeeinrichtung: Rechtsform und Immobilienvermögen entscheiden über die Steuerbelastung – branchenübergreifend.

Kapitalgesellschaften & Holding – moderne Glasfassade

Kapitalgesellschaften, Holdingstrukturen & Stiftungen

GmbH, UG, Holdingmodelle und gemeinnützige Stiftungen: Wir gestalten Unternehmensstruktur, Vergütung und Ausschüttung ebenso wie die dauerhafte Sicherung des gemeinnützigen Status.

Gesellschafts- & GemeinnützigkeitsrechtMehr erfahren →
Immobilien – modernes Mehrfamilienhaus

Immobilien

Immobilien-GmbH, § 7b-Sonderabschreibung, 6b-Rücklage und Einkünfte aus Vermietung: Wir zeigen, wann sich eine Immobilie wirklich rechnet – bis zur Betreuung ganzer Wohnungsgesellschaften.

§ 7b · § 6b EStGMehr erfahren →
Branchenspezialisierung

Wir kennen Ihre Branche.
Und die Struktur dahinter.

Zwei Themenbereiche, auf die wir uns spezialisiert haben – in beiden begleitet die Rechtsform- und Immobilienstruktur das operative Geschäft.

Privates Einkommen & Vermögen

Zwei Fragen, die sich nicht im Unternehmen entscheiden: was Ihnen jedes Jahr vom Ertrag bleibt und was einmal bei Ihrer Familie ankommt.

Einkommensteuer

Fünf Stellschrauben,
jedes Jahr neu justiert

Zwischen Gewinn der Gesellschaft und dem, was bei Ihnen ankommt, liegt mehr Gestaltungsspielraum, als die Erklärung am Jahresende vermuten lässt.

01

Veranlagungsform

Zusammen- oder Einzelveranlagung ist eine Rechenaufgabe, keine Gewohnheit. Bei Abfindungen, Verlusten eines Ehegatten oder Progressionseinkünften kann die getrennte Veranlagung günstiger sein – ebenso Steuerklassenwahl und Faktorverfahren unterjährig.

§§ 26, 26a, 26b EStG
02

Tantieme & Ausschüttung

Gehalt, Tantieme oder Ausschüttung – drei Wege, drei Steuerlasten. Beim beherrschenden Gesellschafter gilt der Zufluss bereits mit Fälligkeit; auf Antrag tritt das Teileinkünfteverfahren an die Stelle der Abgeltungsteuer. Fremdüblichkeit hält die vGA aus dem Weg.

§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG
03

Immobilien: Vermietung, Verkauf, Grenze zum Gewerbe

Laufend: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, AfA-Satz, Schuldzinsen. Beim Verkauf entscheidet die Zehnjahresfrist über volle Steuerfreiheit – und die Drei-Objekt-Grenze darüber, ob aus privater Vermögensverwaltung ein gewerblicher Grundstückshandel wird.

§§ 21, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
04

Kapitaleinkünfte

Abgeltungsteuer ist nicht immer das Ende: Liegt Ihr persönlicher Satz darunter, holt die Günstigerprüfung die Differenz zurück. Dazu Freistellungsaufträge über mehrere Banken, getrennte Verlustverrechnungskreise für Aktien und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

§§ 20, 32d Abs. 6 EStG
05

Renten & Vorsorge

Beiträge zur Basisversorgung sind seit 2023 vollständig abziehbar – für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Versorgungswerk oft der größte verbliebene Hebel. Auf der Auszahlungsseite bestimmt der Rentenbeginn den lebenslang festen Besteuerungsanteil.

§§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 22 EStG
Beratungsgespräch am hellen Tisch – Privates Einkommen und Vermögen
Schenkungsteuer

Übertragen, ohne
loszulassen

Erbschaft- und Schenkungsteuer entscheidet sich Jahre vor dem Erbfall. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung – wer sie nutzt, überträgt Substanz und behält Erträge, Nutzung und Kontrolle.

Nießbrauchsvorbehalt
Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs mindert die Bemessungsgrundlage – die Erträge bleiben beim Übertragenden. § 14 BewG
Wohn- und Wohnungsrecht
Das selbstgenutzte Haus geht über, das Wohnen bleibt gesichert – dinglich im Grundbuch, nicht auf Zuruf.
Entgeltlich, gemischt oder unentgeltlich
Die Weichenstellung mit den größten Folgen: Sie entscheidet über AfA-Bemessung, Spekulationsfrist und Schenkungsteuer zugleich.
Güterstand & Güterstandsschaukel
Der Zugewinnausgleich unter Lebenden ist keine Schenkung – Vermögen wechselt steuerfrei die Seite. § 5 ErbStG
Familienstiftung
Vermögen ohne Erben zersplittern zu lassen – gegen die Erbersatzsteuer alle dreißig Jahre. Rechnet sich ab einer klaren Größenordnung. § 15 Abs. 2 ErbStG
Immobilien-GmbH
Anteile lassen sich in Tranchen verschenken, Grundstücke nicht. Bei reiner Vermietung greift die erweiterte Kürzung. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
Leistungsportfolio

Alles aus einer Hand.
Vollständig digital.

Unsere Kernleistungen – gebündelt, digital verzahnt und auf Ihre Situation abgestimmt.

Finanzbuchhaltung

Laufende Buchführung digital und zeitnah – per DATEV Unternehmen online, automatischer Belegerfassung und direkter Anbindung an Ihre Vorsysteme.

Digitale Belegerfassung via App oder Upload
Monatliche BWA ohne Verzögerung
Schnittstellen zu Warenwirtschaft & Kasse
Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Lohnbuchhaltung & Personalkosten

Vollständige Lohnabrechnung digital und fristgerecht – von der Anmeldung bis zur Meldung. Inkl. Branchenlösungen für Pflege und Bau.

DATEV Lohn & Gehalt
Schnittstelle zu MEDIFOX DAN (Pflege)
Baulohnspezifika (Mindestlohn, Urlaub)
Elektronische Lohnabrechnungen

Jahresabschluss & Steuererklärungen

HGB-Abschlüsse für Kapital- und Personengesellschaften sowie alle relevanten Steuererklärungen – fristgerecht und vollständig digital.

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
Einkommensteuer für GF & Gesellschafter
E-Bilanz und digitale Übermittlung

Steuerliche Gestaltungsberatung

Proaktive Beratung, die nicht wartet bis die Steuer fällig wird – sondern vorausdenkt und Gestaltungsspielräume rechtzeitig nutzt.

Holding- und Unternehmensstruktur
Steueroptimale Finanzierungsstrukturen
Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen
Verlustnutzung und § 8c KStG

Erbschaft & Schenkung

Steueroptimale Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen, Freibeträge strategisch nutzen, Bewertung von Anteilen und Nachfolgeplanung.

Unternehmensnachfolge & § 13a ErbStG
Schenkungen unter Nutzung von Freibeträgen
Bewertung nach BewG
Familienstiftung als Gestaltungsinstrument

Betriebswirtschaftliche Beratung

Liquiditätsplanung, Unternehmensplanung, Investitionsrechnung und Kosten-Nutzen-Analysen – wir denken über die Steuern hinaus.

Kurzfristige Erfolgsrechnung & Budgetierung
Finanzierungsstruktur & Bankgespräche
Betriebsvergleiche und Kennzahlen
Digitales Reporting-Dashboard
Prozesse statt Papier

Digitalisierung, die im Unternehmen ankommt.

E-Rechnung, Schnittstellen zu Ihren Vorsystemen, Verfahrensdokumentation – und ein IT-Partner, der Verbindungen baut statt sie zu empfehlen.

Zur Digitalisierung
Wer Sie berät

Drei Steuerberater. Drei Spezialisierungen.

Keine anonymen Fallgeschichten – sondern die Menschen und die Fachgebiete, auf die Sie bei uns treffen.

Zum Team →
Michael Vogel, Steuerberater

Michael Vogel

Kapitalgesellschaften & Immobilien

Isabel Bohlmann, Steuerberaterin

Isabel Bohlmann

Bau, Handwerk & Planung

Roman Staks, Steuerberater

Roman Staks

Gesundheit & Pflege

So arbeiten wir

Individuelle Beratung
klare Kostentransparenz.

Wir beraten individuell nach Zeitaufwand. Wichtig ist uns Transparenz. Dazu gehört ein klarer, offen kommunizierter Stundensatz.

Vor Mandatierung erhalten Sie ein vollständiges Angebot über die angefragten Leistungen – ohne Überraschungen, mit klarer Kalkulierbarkeit ab dem ersten Gespräch.

Für gegenstandswertabhängige Leistungen (z. B. Jahresabschluss, Steuererklärungen) gilt weiterhin die StBVV. Die genannten Stundensätze betreffen freie Beratungsleistungen nach Zeitaufwand.

Laufende Mandate164 €/Std.

Für Mandate in laufender Betreuung – eingespielte Prozesse, bekannte Strukturen, kurze Wege.

Netto, zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer
Externe & Projektberatung250 €/Std.

Für punktuelle, externe oder projektbezogene Beratung ohne laufende Mandatsbeziehung – inkl. Einarbeitung in Ihre Situation.

Netto, zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer

Sie sind schon anderweitig betreut? So läuft der Wechsel – Ihr Teil sind eine Unterschrift und ein Gespräch.

Kontakt & Erstberatung

Bereit für eine Kanzlei,
die mitdenkt?

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung. Kein Verkaufsgespräch – ein echtes Fachgespräch über Ihre Situation.

Wechsel von einer anderen Kanzlei? Wie der Mandatswechsel abläuft – Unterlagen, Vollmacht und Fristen übernehmen wir.

Erstberatung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie beschäftigt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

* Pflichtfelder. Ihre Anfrage geht an kanzlei@vogel-stb.de und wird ausschließlich zur Bearbeitung verwendet, nicht an Dritte weitergegeben.

Adresse
Steuerberatungsgesellschaft Michael Vogel mbH
Friedrich-Engels-Ring 1a
17033 Neubrandenburg
Kanzleigebäude der Steuerberatungsgesellschaft Michael Vogel mbH, Neubrandenburg
Geschäftsführung
StB Dipl.-Kfm. Michael Vogel
StB Roman Staks
Rechtliches
Amtsgericht Neubrandenburg · HRB 6085
Deutsche Kreditbank AG
IBAN DE19 1203 0000 0001 6381 21
Der Zukunft wegen

Steuerberatung, die nicht nur auf die Vergangenheit schaut – sondern Ihren Weg in die Zukunft mitgestaltet.