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Systemintegration

Ihre Software spricht
bereits mit unserer.

Kasse, Warenwirtschaft, Pflege- oder Zeiterfassungssoftware: Was Sie im Betrieb ohnehin erfassen, muss niemand ein zweites Mal eintippen. Wir haben diese Wege gebaut – nicht theoretisch, sondern in laufenden Mandaten.

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Belege doppelt erfassen
täglich
statt monatlich gebucht
DATEV
als gemeinsame Mitte
Ihr System prüfen lassen Alle Digitalthemen
Bereits angebunden

Was bei uns schon läuft.

Diese Systeme haben wir in bestehenden Mandaten mit DATEV verbunden – namentlich, nicht als Kategorie. Steht Ihres nicht dabei, heißt das selten „geht nicht“ – meist nur „noch nicht gemacht“.

Kasse & Zahlung

SumUp

Kartenzahlungen und Tagesabschlüsse laufen automatisiert in die Buchhaltung – inklusive der Anforderungen an die Kassenführung, ohne dass jemand Z-Bons abtippt.

SumUpTSE-konform
Onlinehandel

PayPal, Amazon und WooCommerce

Zahlungseingänge, Gebühren und Erstattungen kommen strukturiert an – mit den Steuersätzen und Ländern, die für die Umsatzsteuer entscheidend sind. Details auf unserer Seite Onlinehandel.

PayPalAmazonWooCommerce
Pflege & Gesundheit

MEDIFOX DAN

Leistungsabrechnung, Kostenträger und Eigenanteile kommen strukturiert aus der Pflegesoftware – statt als Sammelposten, den am Monatsende jemand aufdröseln muss.

MEDIFOX DANKostenträger getrennt
Bank & Beleg

Kontoanbindung über DATEV

Kontoumsätze kommen direkt, Belege per App oder Upload dazu. Zahlung und Beleg finden automatisch zueinander – offene Posten sind damit tagesaktuell statt sechs Wochen alt.

DATEV Unternehmen onlineAutomatischer Abgleich
Warenwirtschaft & ERP

Sage

Debitoren, Kreditoren und Sachkonten kommen über einen abgestimmten Export nach DATEV – Kontenrahmen und Steuerschlüssel werden einmal gemeinsam festgelegt, danach läuft die Übergabe im Monatsrhythmus ohne Nacharbeit.

SageKontenrahmen abgestimmtDATEV-Export
Rechnung & Buchhaltung in der Cloud

lexoffice / Lexware Office

Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter dort, wo Sie es gewohnt sind – Belege und Buchungen kommen von dort zu uns, ohne Sammel-PDF am Monatsende. Auch die E-Rechnung lässt sich damit normkonform ausstellen.

lexofficeBelege laufendE-Rechnung-fähig
Wird laufend erweitert Weitere Systeme kommen nach und nach dazu. Nennen Sie uns Ihres – wir prüfen, was möglich ist.
So gehen wir vor

Vier Schritte bis zum durchgehenden Datenstrom.

Wir tauschen Ihre Systeme nicht aus. Wir verbinden das, was Sie haben – und sagen ehrlich, wenn sich ein Wechsel doch rechnet.

01

Bestandsaufnahme

Welche Systeme laufen bei Ihnen, wer arbeitet damit, und an welcher Stelle wird heute etwas abgetippt, exportiert oder ausgedruckt? Diese Stellen sind die Kandidaten – nicht die Software an sich.

02

Weg festlegen

Fertige DATEV-Schnittstelle, definierter Export oder eine Brücke, die unser IT-Partner baut. Wir wählen den einfachsten Weg, der die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit erfüllt – nicht den technisch schönsten.

03

Kontenrahmen und Regeln

Der Datenstrom ist nur so gut wie seine Zuordnung: Sachkonten, Steuerschlüssel, Kostenstellen und Buchungsregeln werden einmal sauber gesetzt – danach bucht sich der Großteil von selbst.

04

Probelauf und Dokumentation

Ein Monat läuft parallel, dann vergleichen wir. Zum Schluss wird der neue Weg in der Verfahrensdokumentation festgehalten – ohne sie ist auch die beste Schnittstelle in der Prüfung angreifbar.

Wenn es keine Schnittstelle gibt

Dann bauen wir sie.

Mit der miBOXX GmbH steht uns ein IT-Partner zur Seite, der Verbindungen auch dort herstellt, wo der Softwarehersteller keine fertige Lösung anbietet. Das unterscheidet uns von Kanzleien, die an dieser Stelle auf den Hersteller verweisen müssen.

Individuelle Datenbrücken
Server, Netzwerk und Backup aus einer Hand
Ein Ansprechpartner für Steuer und Technik
Im Detail

Eine Schnittstelle ist eine Abstimmung, keine Leitung.

Warum der Summenabgleich der eigentliche Kern ist – und wie Zahlungsdienstleister sauber geführt werden.

Übertragen genügt nicht, abgestimmt werden muss es

Der verbreitete Irrtum ist, eine Schnittstelle sei ein Rohr: Oben werden Daten eingefüllt, unten kommen Buchungen heraus. Tatsächlich ist der wertvolle Teil die Gegenprobe. Ihr System meldet eine Summe für den Zeitraum, die Verarbeitung meldet die verbuchte Summe zurück, und erst bei Übereinstimmung wird festgeschrieben. Weicht etwas ab, wird nicht gebucht, sondern geklärt.

Der Grund ist nicht Ordnungsliebe. Eine Buchführung, in der Zeiträume fehlen oder Beträge doppelt stehen, ist formell nicht ordnungsmäßig; die Prüfung darf dann die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Die Übertragungsprotokolle sind der Nachweis, dass die Kette vollständig und unverändert ist – sie gehören deshalb in die Verfahrensdokumentation und nicht in einen temporären Ordner.

Zahlungsdienstleister gehören auf ein eigenes Geldkonto

PayPal, SumUp, Stripe und vergleichbare Anbieter behalten ihre Gebühr ein und zahlen den Rest aus. Wird nur die Auszahlung auf dem Bankkonto gebucht, verschwinden zwei Größen: der tatsächliche Erlös und die Gebühr als Aufwand. Richtig ist ein eigenes Geldkonto je Dienstleister, auf dem Umsatz, Gebühr und Auszahlung getrennt nachvollziehbar bleiben.

Umsatzsteuerlich ist das nicht optional. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das die Kundschaft aufwendet – also der Bruttobetrag vor Abzug der Gebühr, nicht der Betrag, der auf dem Bankkonto ankommt. Wer die Auszahlung als Erlös bucht, erklärt zu wenig Umsatz und zieht zugleich die Vorsteuer aus der Gebühr nicht. Beides fällt in der Umsatzsteuer-Sonderprüfung zuverlässig auf, und beides ist mit sauberer Kontenführung von vornherein erledigt.

Häufige Fragen

Was uns zu Schnittstellen gefragt wird.

Welche Systeme lassen sich anbinden?

Angebunden wird, was einen Export oder eine Schnittstelle anbietet – in der Praxis sind das Pflegesoftware wie MEDIFOX DAN, Kassen- und Zahlungssysteme wie SumUp, kaufmännische Programme wie Sage oder lexoffice sowie Zahlungsdienstleister wie PayPal und Stripe. Für die verbreiteten Systeme gibt es fertige Wege in die Buchhaltung. Bei allem anderen entscheidet nicht der Name des Programms, sondern die Frage, ob es einen strukturierten Export liefert.

Was, wenn es für unsere Software keine fertige Schnittstelle gibt?

Dann wird eine gebaut, meist als Umsetzung des vorhandenen Exports in ein buchbares Format. Das ist Aufwand, aber überschaubarer Aufwand, und er fällt einmal an. Wir sehen uns vorher an, welche Felder Ihr System liefert und welche für die Buchung fehlen – etwa Steuerschlüssel oder Kostenstellen. Ein Systemwechsel ist selten die Antwort; er ist teurer als die Brücke und kostet Ihre Beschäftigten Einarbeitung.

Wie oft werden die Daten übertragen, und wer prüft sie?

Meist monatlich zum Buchungslauf, bei hohem Belegaufkommen auch wöchentlich oder täglich. Geprüft wird auf beiden Seiten: Ihr System liefert eine Summe, unsere Verarbeitung meldet die verbuchte Summe zurück. Stimmen die beiden nicht überein, wird die Übertragung nicht gebucht, sondern geklärt. Diese Abstimmung ist der Kern – ohne sie ist eine Schnittstelle nur eine schnellere Art, Fehler zu übertragen.

Müssen wir unser Kassensystem umstellen?

Das hängt vom System ab, nicht von der Schnittstelle. Wer eine elektronische Kasse einsetzt, braucht seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO); jede Kasse ist zudem dem Finanzamt zu melden. Erfüllt Ihre Kasse das, bleibt sie. Erfüllt sie es nicht, ist das ohnehin zu ändern – dann verbinden wir beides und stellen sicher, dass die Einzelaufzeichnungen den Weg in die Buchhaltung finden.

Wer merkt es, wenn eine Übertragung fehlschlägt?

Wir, und zwar bevor gebucht wird. Jede Übertragung wird protokolliert, ausbleibende oder unvollständige Läufe fallen in der Abstimmung auf. Das ist kein Nebenaspekt: Eine Buchführung, in der Zeiträume fehlen, ist formell nicht ordnungsmäßig, und die Prüfung darf dann schätzen (§ 162 AO). Die Protokolle gehören deshalb in die Verfahrensdokumentation – sie sind der Nachweis, dass die Kette vollständig ist.

Wie werden PayPal, SumUp und andere Zahlungsdienstleister verbucht?

Über ein eigenes Geldkonto je Dienstleister, nicht als Sammelbuchung auf dem Bankkonto. Nur so bleiben Umsatz, einbehaltene Gebühr und Auszahlung getrennt nachvollziehbar. Das ist auch umsatzsteuerlich relevant: Die Gebühren sind Aufwand, und der Umsatz bemisst sich am Bruttobetrag vor Abzug, nicht an dem, was auf dem Bankkonto ankommt. Wird das zusammengeworfen, stimmen weder Erlöse noch Vorsteuer.

Welches System nutzen Sie?

Sagen Sie uns, womit Sie arbeiten – wir prüfen, was sich anbinden lässt und was das im Monat spart.

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