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DATEV für Ihr Unternehmen

Ein Zugang.
Alles drin.

Wir arbeiten mit dem vollen DATEV-Programm – und zwar aktiv, nicht als Option im Prospekt. Belege, Bank, Kasse, Lohn und Ihre private Steuererklärung laufen über dieselbe Plattform, im deutschen DATEV-Rechenzentrum.

DATEV Digitale Kanzlei 2026 Von DATEV ausgezeichnet – digitale Prozesse im Kanzleialltag, nicht nur auf dem Papier.
GoBD-konform – alle digitalen Prozesse revisionssicher archiviert.
Rechenzentrum in Deutschland – Zugang über SmartLogin oder SmartCard.
Drei Bereiche

Was Sie damit tatsächlich tun.

Nicht jeder braucht alles. Sie beginnen mit dem Bereich, der bei Ihnen die meiste Zeit frisst – der Rest kommt dazu, wenn er gebraucht wird.

01

Belege & Buchhaltung

DATEV Unternehmen online

Das Herzstück: Was hier ankommt, ist in der Buchhaltung, ohne dass jemand einen Ordner trägt.

Belege scannen, hochladen oder per App fotografieren
Bankkonten angebunden, Zahlungen im Portal freigeben
Kassenbuch online für bargeldintensive Betriebe
Rechnungen schreiben – inklusive E-Rechnung
BWA, offene Posten und Kennzahlen in Echtzeit
Revisionssicheres Belegarchiv, jederzeit abrufbar
02

Lohn & Personal

DATEV Personal · Arbeitnehmer online

Die Abrechnung endet nicht beim Ausdruck: Ihre Beschäftigten holen sich ihre Unterlagen selbst.

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
Digitale Personalakte statt Hängeregistratur
Arbeitnehmer online: Abrechnung, Bescheinigungen und Lohnsteuerbescheinigung direkt für Ihre Beschäftigten
Lohnvorbereitung aus Zeiterfassung und Dienstplan
Meldungen und Bescheinigungswesen laufen mit
Kein Briefumschlag mehr am Monatsende
03

Privat & Steuererklärung

DATEV Meine Steuern

Der Schuhkarton im März entfällt: Private Belege wandern übers Jahr dorthin, wo sie gebraucht werden.

Spendenquittung, Handwerkerrechnung, Lohnsteuerbescheinigung – sofort hochgeladen
Wir sehen die Belege sofort und fragen früher nach, nicht erst im Sommer
Erklärung digital ansehen und freigeben
Alle Unterlagen der Vorjahre an einer Stelle
Was es kostet

Zwei Positionen, keine Überraschungen.

Die DATEV-Nutzung rechnen wir separat vom Beratungshonorar ab – damit Sie sehen, was die Plattform kostet und was die Beratung.

Unternehmen online
35 € / Monat
+ 5 € / Monat Archivierung

Belegtransfer, Bankanbindung, Kassenbuch, Rechnungsschreibung und Auswertungen – der komplette Zugang für Ihren Betrieb.

Netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Archivierung hält Ihre Belege revisionssicher über die Aufbewahrungsfrist verfügbar.
Lohn & Personal
1 € / Arbeitnehmer und Monat

Darin ist alles enthalten, was die digitale Abrechnung ausmacht: DATEV Personal mit digitaler Personalakte und Arbeitnehmer online für Ihre Beschäftigten.

DATEV Personal Digitale Personalakte Arbeitnehmer online
Netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung selbst rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab.
Technischer Support

Wenn der Zugang klemmt, hilft miBOXX.

Technik, Zugänge und Portale betreut unser IT-Partner, die miBOXX GmbH – nicht die Kanzlei. Das hat einen praktischen Grund: Dort sitzt, wer die Systeme eingerichtet hat.

Steuerliche Fragen gehören weiter zu uns – über das Kontaktformular oder direkt an Ihre Ansprechperson.

Pflicht seit 2025
E-Rechnung

Empfangen müssen alle, versenden die meisten ab 2027 – ein PDF erfüllt § 14 UStG dann nicht mehr.

Ansehen →
Vorsysteme anbinden
Systemintegration & Schnittstellen

Kasse, Warenwirtschaft oder Pflegesoftware liefern direkt an DATEV – ohne Zwischenschritt.

Ansehen →
Damit es anerkannt wird
Verfahrens­dokumentation

Der digitale Weg gehört beschrieben – sonst ist er in der Prüfung angreifbar.

Ansehen →
Im Detail

Wem die Daten gehören und was sich im Betrieb tatsächlich ändert.

Ablageort, Zugriffsrechte, Aufbewahrung und der Zeitpunkt, zu dem Ihre Zahlen vorliegen.

Die Daten sind Ihre – der Ort ist geregelt

Buchhaltungs- und Belegdaten liegen im DATEV-Rechenzentrum in Deutschland; DATEV verarbeitet sie in unserem Auftrag, wir wiederum in Ihrem. Zwischen Ihnen und der Kanzlei steht dafür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Zugriff wird nicht pauschal vergeben, sondern je Person: Wer Belege einreicht, sieht keine Auswertungen; wer Zahlen sehen soll, bekommt genau die freigegeben.

Für die Aufbewahrung gilt die revisionssichere Ablage als Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten (§ 147 AO). Endet das Mandat, erhalten Sie den Bestand in auswertbarer Form – Buchungsdaten, Stammdaten, Anlagenverzeichnis und die abgelegten Belege; eine Nachfolgekanzlei kann daraus ohne Bruch weiterarbeiten. Unsere eigenen Handakten bewahren wir daneben zehn Jahre auf, wie das Berufsrecht es verlangt (§ 66 Abs. 1 StBerG).

Was sich im Alltag verschiebt: der Zeitpunkt

Die spürbarste Änderung ist keine technische, sondern eine zeitliche. Solange Belege gesammelt und im Ordner übergeben werden, liegt die Auswertung sechs bis acht Wochen nach Monatsende vor. Läuft der Beleg unmittelbar nach Entstehung in die Verarbeitung, steht sie in der zweiten Woche des Folgemonats. Aus einer Rückschau wird damit eine Grundlage für Entscheidungen.

Das hat unmittelbare steuerliche Folgen. Wer im Mai weiß, dass das Jahr deutlich schwächer läuft als das vorige, kann die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen, statt bis zur Veranlagung zu warten (§ 37 Abs. 3 EStG). Umgekehrt lässt sich eine absehbare Nachzahlung durch freiwillige Anpassung entschärfen, bevor Zinsen von 0,15 Prozent je Monat anfallen (§ 233a AO). Beides setzt voraus, dass die Zahlen früh genug da sind.

Häufige Fragen

Was uns zu DATEV gefragt wird.

Was ist DATEV Unternehmen online, und was ändert sich für unsere Buchhaltung?

Unternehmen online ist die Belegplattform zwischen Ihrem Betrieb und der Kanzlei. Sie erfassen Belege dort einmal – über Scanner, App oder als E-Rechnung – und wir buchen daraus, ohne dass Papier hin- und hergeht. Für Sie ändert sich vor allem der Zeitpunkt: Die Zahlen stehen kurz nach Monatsende bereit statt Wochen später. Die Belege bleiben dabei revisionssicher im DATEV-Rechenzentrum abgelegt, was zugleich die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO erfüllt.

Brauchen wir eigene Lizenzen, oder läuft das über die Kanzlei?

Der Zugang läuft über uns. Wir richten die Mandantenumgebung ein, legen die Zugänge für Ihre Beschäftigten an und vergeben die Rechte – wer nur Belege einreicht, sieht keine Auswertungen. Eine eigene DATEV-Mitgliedschaft brauchen Sie dafür nicht. Die Nutzungsgebühr rechnen wir mit Ihnen ab, sie richtet sich nach dem tatsächlichen Belegvolumen.

Wie kommen die Belege zu Ihnen – Scanner, App oder E-Mail?

Alle drei Wege funktionieren, und sie lassen sich mischen. Eingangsrechnungen kommen meist per E-Mail an ein eigenes Postfach, das die Belege automatisch einliest. Papier wird gescannt, unterwegs genügt die Foto-App. E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD landen als strukturierter Datensatz direkt in der Verarbeitung. Welcher Weg für welche Belegart sinnvoll ist, legen wir beim Einrichten gemeinsam fest und halten es in der Verfahrensdokumentation fest.

Lohnt sich DATEV Arbeitnehmer online auch bei wenigen Beschäftigten?

Meist ja, weil der Nutzen nicht am Umfang hängt. Ihre Beschäftigten sehen Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung selbst ein, statt sie im Umschlag zu bekommen; Sie sparen Druck, Kuvertierung und Nachfragen. Ab etwa fünf Personen trägt sich das erfahrungsgemäß schon. Wer die Abrechnung lieber auf Papier möchte, kann das weiterhin bekommen – die Umstellung ist keine Alles-oder-nichts-Entscheidung.

Können wir jederzeit selbst auf unsere Zahlen sehen?

Ja. Über die Auswertungen in Unternehmen online sehen Sie die betriebswirtschaftliche Auswertung, die offenen Posten und die Kontenentwicklung, sobald gebucht ist. Wer welche Auswertung sieht, bestimmen Sie über die Rechtevergabe. Das ist mehr als Bequemlichkeit: Wer seine Zahlen unterjährig kennt, kann rechtzeitig die Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, statt am Jahresende überrascht zu werden (§ 37 Abs. 3 EStG).

Was passiert mit unseren Daten, wenn das Mandat endet?

Die Daten gehören Ihnen. Bei Beendigung erhalten Sie den Bestand in einem auswertbaren Format – Buchungsdaten, Stammdaten, Anlagenverzeichnis und die abgelegten Belege. Eine Nachfolgekanzlei kann daraus ohne Bruch weiterarbeiten, auch wenn sie nicht mit DATEV arbeitet. Unsere eigenen Handakten bewahren wir zehn Jahre auf, wie es das Berufsrecht verlangt (§ 66 Abs. 1 StBerG).

Einrichtung machen wir.

Zugang anlegen, Bank verbinden, Belegwege festlegen, Team einweisen – Sie fangen nicht bei einem leeren Portal an.

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