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§ 18 EStG · Freiberufler

Freiberuflich – steuerlich klar aufgestellt.

Architektur, Ingenieurwesen, Planung, Rechtsberatung und andere Freie Berufe unterliegen eigenen steuerlichen Regeln: freiberufliche Einkünfte, die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb und – bei den planenden Berufen – die Honorarabrechnung nach HOAI. Wir kennen die Besonderheiten der planenden und beratenden Freien Berufe.

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Architektin am Zeichentisch mit Plänen und Modell – Architektur & Freie Berufe
Typische Fragestellungen

Freie Berufe genießen steuerliche Vorteile – die man schnell verlieren kann.

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Freiberuflich oder gewerblich?

Nur wer eigenverantwortlich und leitend tätig ist, bleibt freiberuflich – und damit gewerbesteuerfrei. Wir sichern die Abgrenzung ab.

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Droht die gewerbliche Abfärbung?

Schon geringe gewerbliche Umsätze können eine Sozietät insgesamt gewerblich „infizieren“ (§ 15 Abs. 3 EStG). Wir behalten die Grenze im Blick.

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EÜR oder Bilanz?

Freiberufler ermitteln den Gewinn regelmäßig per Einnahmenüberschussrechnung. Wir richten die Gewinnermittlung passend ein.

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Sozietät oder Einzelkanzlei?

Für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Kammerberufe entscheidet die Kanzleiform über Haftung, Gewinnverteilung und Sozialversicherung – wir prüfen die passende Struktur.

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HOAI-Abschläge richtig abrechnen?

Bei planenden Berufen wirken Abschlagszahlungen, Teil- und Schlussrechnungen nach HOAI auf Umsatzsteuer und Liquidität – wir buchen sie sauber.

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Fremdgelder korrekt verwahrt?

Fremdgelder auf Anderkonten dürfen nicht mit dem eigenen Kanzleivermögen vermischt werden – wir sorgen für eine saubere buchhalterische Trennung nach § 43a BRAO.

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PartG mbB oder GmbH?

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung begrenzt das persönliche Haftungsrisiko – wir prüfen, ob sich der Wechsel für Ihre Sozzietät lohnt.

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Büroimmobilie privat oder betrieblich?

Wer ein Architekturbüro führt, baut häufig privat ein Immobilienportfolio als Altersvorsorge auf – mit eigenen Fragen zu AfA und Vermögenszuordnung.

Unsere Expertise

Steuerrecht der Freien Berufe.

Von der Einnahmenüberschussrechnung bis zur Rechtsformwahl – wir denken Kanzlei, Büro und Praxis vom Berufsrecht her.

01

§ 18 EStG – Freiberufliche Einkünfte

Katalogberufe wie Architektur, Ingenieurwesen und Rechtsberatung sowie ähnliche Tätigkeiten: Voraussetzungen der Freiberuflichkeit und die daraus folgende Gewerbesteuerfreiheit.

02

Abgrenzung freiberuflich / gewerblich

Eigenverantwortung, Stempeltheorie und die gewerbliche Abfärbung (§ 15 Abs. 3 EStG) – die entscheidende Weichenstellung für Sozietäten.

03

Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Gewinnermittlung nach Zu- und Abfluss, Umsatzsteuer als durchlaufender Posten und digitale Belegerfassung.

04

HOAI-Honorare & Teilleistungen (bei planenden Berufen)

Umsatzsteuerliche Behandlung von Abschlägen, Teil- und Schlussrechnungen sowie periodengerechte Zuordnung über den Jahreswechsel – speziell in Architektur und Ingenieurwesen.

05

Rechtsform: PartG mbB & Sozietät

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Bürogemeinschaft oder Einzelpraxis – haftungs- und steueroptimal gestaltet.

06

Büroimmobilie & privates Immobilienportfolio

Die eigene Büroimmobilie im Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen, dazu oft privates Mietvermögen als Altersvorsorge – wir denken beides zusammen.

Was wir für Sie tun

Unsere Leistungen für Architektur & Freie Berufe.

Einnahmenüberschussrechnung

Laufende Gewinnermittlung per EÜR – digital erfasst, zeitnah ausgewertet und fristgerecht übermittelt.

Umsatzsteuer & Honorarabrechnung

USt-Voranmeldung, Behandlung von HOAI-Abschlägen und Teilleistungen sowie Reverse-Charge bei Auslandsbezug.

Abgrenzungsberatung

Prüfung und Sicherung des freiberuflichen Status – zur Vermeidung von Gewerbesteuer und gewerblicher Abfärbung.

Rechtsform- & Sozietätsberatung

Wahl und Gestaltung von PartG mbB, Bürogemeinschaft oder Einzelkanzlei mit Blick auf Haftung und Steuer.

Lohnbuchhaltung

Gehaltsabrechnung für angestellte Mitarbeitende und freie Projektpartner – korrekt und fristgerecht.

Jahresabschluss & Steuererklärung

Gewinnermittlung und sämtliche Steuererklärungen – prüfungssicher und pünktlich.

Sie planen und gestalten – die Steuer machen wir.

Kostenlose Erstberatung – kein Verkaufsgespräch, sondern ein echtes Fachgespräch über Ihre Situation.

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