Die Grundsteuer wird neu geregelt.
Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.
Die Grundstückseigentümer werden im 1. Quartal 2022 von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert.
Für die Feststellung dieser Grundsteuerwerte sind danach alle erforderlichen Daten im Zeitraum
1. Juli 2022 bis 31.10.2022 elektronisch an die jeweiligen Finanzämter zu übermitteln.