Grundsteuer – Was sie wissen müssen

Die Grundsteuer wird neu geregelt.

Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Die Grundstückseigentümer werden im 1. Quartal 2022 von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert.

Für die Feststellung dieser Grundsteuerwerte sind danach alle erforderlichen Daten im Zeitraum

1. Juli 2022 bis 31.10.2022 elektronisch an die jeweiligen Finanzämter zu übermitteln.

Neuregelung der Grundsteuer

Der Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025.

Unsere Unterstützung

Da für die Ermittlung der entsprechenden Werte auch Grundbücher eingesehen werden müssen, erscheint uns der Zeitraum für die Übermittlung sämtlicher Daten als ziemlich ambitioniert.
Wir haben uns deshalb für eine Portallösung entschieden, wo wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Daten zusammentragen können. Sie erhalten einen Link zum Portal und eine Anforderungsliste, welche Zuarbeit wir benötigen.

Ihr Vorteil:
Dadurch können wir den Zeitaufwand und damit auch die Kosten begrenzen. Wir prüfen die Daten auf Plausibilität, senden alles fristgerecht zum Finanzamt und prüfen den Steuerbescheid.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Berechnung der zukünftig zu entrichtenden Grundsteuer auf der Basis aktueller Hebesätze.

Dafür haben wir Ihnen nachstehenden Vorerfassungsbogen bereitgestellt.

Wichtig: Fangen Sie bitte jetzt schon an, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenzutragen, damit zeitnah ab 1.7. 2022 die Daten übermittelt werden können.

Für einen Link zum Portal oder Fragen rund um die Grundsteuer rufen Sie uns gerne an

0395/563 94 88