In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Für Einkommensteuerpflichtige:
- Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen,
- 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig,
- Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof,
- Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig,
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen,
- Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung,
- Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen,
- Lohnsteuer:
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
- Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
- Für Umsatzsteuerpflichtige:
- Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz,
- Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Verfahrensrecht:
- Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz,
- Arbeitsrecht:
- Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt,
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung: März/April 2025.
Reinschauen lohnt sich.