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Mandanten-Monatsinformationen März 2025

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Für Einkommensteuerpflichtige:
    • Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen,
    • 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig,
    • Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof,
    • Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig,
    • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen,
    • Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung,
    • Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen,
  • Lohnsteuer:
    • Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
    • Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  • Für Umsatzsteuerpflichtige:
    • Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz,
    • Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  • Verfahrensrecht:
    • Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz,
  • Arbeitsrecht:
    • Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt,
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung: März/April 2025.

Reinschauen lohnt sich.

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